Nutzungsordnung für die Computeranlage

 Stand: August 2019

1. Geltungsbereich

Mit der Nutzung des Schulnetzwerks durch schulische oder private Geräte werden diese Nutzungsbedingungen anerkannt.


2. Nutzungsberechtigung

Nutzungsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Unterrichtsarbeit. Außerhalb des Unterrichts kann den Schülerinnen und Schülern ein Nutzungsrecht per WLAN mit privaten Geräten oder an den Arbeitsplätzen im Studierbereich gewährt werden. Die Entscheidung darüber treffen Lehrkräfte, die Schulleitung oder die aufsichtsführenden Mitarbeiter im Studierbereich. In den Computerräumen ist der Aufenthalt von Schülerinnen und Schülern nur in Anwesenheit einer aufsichtsführenden Lehrkraft oder einer von der Schulleitung eigens dazu beauftragten Person genehmigt.

Das Nutzungsrecht der Computeranlage für externe Lehrgruppen (wie z.B. VHS) wird von der Schulleitung erteilt. Diese externen Lehrgruppen benennen der Schulleitung den Leiter/die Leiterin der externen Lerngruppe, welche für die ordnungsgemäße Nutzung der Computerräume verantwortlich ist.


3. Umgang mit Computern der Schule

Innerhalb der Computerräume ist den Anweisungen der Aufsicht führenden Personen Folge zu leisten. Das Essen und Trinken in den Computerräumen ist generell untersagt. Das unbefugte Kopieren lizenzpflichtiger Software von den Arbeitsstationen, Veränderungen der Installation und der Konfiguration der Computer und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardware sind grundsätzlich verboten. Das Starten von eigenen Programmen bedarf der Genehmigung durch die Aufsicht führenden Personen.

Das Schulnetzwerk wird regelmäßig auf Computerviren untersucht. Eine Garantie der Virenfreiheit kann die Schule aber nicht geben. Daher ist jeder Benutzer des Schulnetzwerks selbst dafür verantwortlich, dass Wechseldatenträger die ans Schulnetzwerk angeschlossen wurden, vor der Verwendung auf externen Computern mit einem Virenscanner auf Computerviren zu untersuchen.


4. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation

An den einzelnen Geräten arbeiten täglich die unterschiedlichsten Personen. Jeder Nutzungsberechtigte erwartet, mit der vertrauten Technik in gewohnter Art und Weise arbeiten zu können. Jeder noch so gut gemeinte Eingriff stellt in erster Linie eine Veränderung dar, die das Ausüben erlernter Tätigkeiten behindert und erschwert. Insofern sind Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation ohne ausdrückliche vorherige Rücksprache mit den Systembetreuern unzulässig.


5. Nutzung des Internet

In den Computerräumen müssen die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts beachtet werden. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen, abzuspeichern oder zu versenden. Das Gymnasium Westerstede ist nicht für den Inhalt der über den schuleigenen Internet-Zugang bereitgestellten Informationen verantwortlich.

Kein Benutzer hat das Recht über das Internet Vertragsverhältnisse im Namen der Schule einzugehen oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen.

Es ist grundsätzlich untersagt, das schulische Benutzerkonto zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Schule Schaden zuzufügen. Dies gilt insbesondere für rassistische, ehrverletzende, beleidigende oder aus anderen Gründen gegen geltendes Recht verstoßende Nachrichten.


6. Datenschutz und Datensicherheit

In den Computerräumen kann von der aufsichtsführenden Lehrkraft eine Interaktionssoftware verwendet werden, womit die Bildschirminhalte der Schüler-PCs eingesehen werden kann. Ein Zugriff auf die Bildschirminhalte der Schüler-PCs von ausserhalb des Computerraums ist nicht möglich.

Die auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk zur Verfügung stehende Software ist Eigentum des Herstellers. Eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet.

Alle von Schülerinnen und Schülern im Netzwerk gespeicherten Dateien können von Lehrkräften eingesehen werden. Der Zugriff auf die Dateien der Lehrkräfte sind in den Lehrergruppenordnern nur Lehrkräften möglich, in den persönlichen Ordnern nur den Systemadministratoren.

Jeder Nutzer erhält eine persönliche Zugangskennung und ein zugehöriges Passwort für die Anmeldung im Netzwerk. Für jeden Nutzer werden beim Zugriff auf das Internet folgende Daten protokolliert: Benutzername, IP-Adresse des verwendeten Geräts, besuchte Internetseite, Zeit des Zugriffs. Mit der Nutzung des Internets im Schulnetzwerk erklärt sich jeder Nutzer mit der Protokollierung dieser Daten einverstanden. Die Protokolle werden auf dem Schulserver, der im Schulgebäude steht, gespeichert.

Der jeweilige Nutzer ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter seinem Benutzerkonto ablaufen. Daher ist die Bekannt- oder Weitergabe von Passwörtern verboten. Besteht der Verdacht, dass ein Passwort Dritten bekannt wurde, ist dieses sofort zu ändern, bzw. einer der Administratoren zu informieren.


Die Schulleitung

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