Lernmittel


In Niedersachsen gibt es seit dem 1. August 2004 keine Lernmittelfreiheit mehr. An den weiterführenden Schulen ist aber ein Teil der Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausleihbar. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden.

Die entgeltliche Ausleihe kann pro Schüler entweder für einen geschlossenen Klassensatz (Paketausleihe) oder für einzelne Bücher in Anspruch genommen werden. In das Entleihverfahren werden benutzte, aber auch neue Lernmittel einbezogen. Auf den unten anliegenden Bücherlisten sind die Titel, die Verfasser, die Bestellnummern und die aktuellen Ladenneupreise der Lehrbücher und sonstigen Arbeitsmittel aufgeführt. Sie können dieser Liste entnehmen, welche Bücher zur Ausleihe angeboten werden.

Die grau unterlegten Lernmittel müssen selbst beschafft werden.


Für das Leihverfahren gelten folgende Grundsätze:

Grundsätze

  • Einbezogen werden die Klassen 5-11

  • Die Leihgebür beträgt ca. 40% des Ladenneupreises für Einjahresbände und ca. 30% für Mehrjahresbände; im übrigen wird die Gebühr dem Zustand des Buches und der Ausleihehäufigkeit angepasst.

  • Mehrjahresbände werden nachrangig in das Entleihverfahren einbezogen, d.h. die Schule schafft Bücher mit einer Geltungsdauer von maximal zwei Schuljahren nach Möglichkeit für die Ausleihe an. Bücher mit einer Geltungsdauer von mehr als zwei Jahren müssen grundsätzlich von den Eltern beschafft werden.

  • Sollte im 1. Schulhalbjahr ein Schulwechsel erfolgen, wird die Hälfte der gezahlten Mietsumme erstattet. Im 2. Halbjahr ist eine Erstattung nicht mehr möglich.
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