Essenszuschuss für die Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen

Bezug: Erlass d. MK v. 18.12.2007

 Autor: Norbert Brumloop

Mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 wird ein freiwilliger Zuschuss für die Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen an Bedürftige gezahlt. Der Zuschuss wird je zur Hälfte vom Land und der Stadt Westerstede gezahlt.

Wer bekommt diesen Zuschuss?

Der Zuschuss wird für Kinder und Jugendliche aus Familien, die als Bedarfsgemeinschaften Leistungen aus dem SGBII , dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, gewährt.

Wie weise ich nach, dass ich zur zuschussberechtigten Gruppe gehöre?

Wenn Sie Leistungen nach dem SGBII, dem SGBXII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, mussten Sie dies bereits für die Befreiung von der Schulbuchmiete nachweisen. Diese Bedarfsgemeinschaften sind uns also schon bekannt und damit zuschussberechtigt. Wenn Sie aus irgendeinem Grunde den Nachweis noch nicht erbracht haben oder im Laufe des Schuljahres erst bedürftig werden, melden sie sich bitte im Sekretariat und legen die Bescheinigung der Behörde vor, damit wir Sie in die Gruppe der Berechtigten aufnehmen können.

Wann wird der Zuschuss gewährt?

Der Zuschuss wird für alle gebuchten und wahrgenommenen Mittagessen bezahlt.

Wie bekomme ich den Zuschuss?

  1. Die Buchung des Mittagessens erfolgt bargeldlos mit Hilfe eines Chips.
  2. Ihr Kind muss – falls es nicht schon einen Chip besitzt – einen Chip mieten. Die Sicherheitsgebühr beträgt 10,-€ und wird bei Rückgabe des Chips erstattet.
  3. Die Ausgabe des Chips erfolgt im Sekretariat bei Frau Leffers.
  4. Alle Schüler/innen, die den Zuschuss bekommen wollen und bereits einen Chip haben, müssen möglichst bald den Rabatt für das Essen bei unserem Schulassistenten Herrn Manssen auf den Chip aufbuchen lassen.

Hinweis:

Wer den Chip missbräuchlich verwendet, wird sofort von der Gewährung des Zuschusses ausgeschlossen.

Was kostet dann das Mittagessen?

Das Essen kostet regulär 2,50€. Schülerinnen und Schüler, die einen Zuschuss bekommen, bezahlen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 1,03€, ältere Schülerinnen und Schüler 1,37€ als Eigenanteil. Der verbleibende Restbetrag wird durch das Land und den Schulträger bezahlt.

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