Auslandsaufenthalte in den Jahrgängen 8, 9, 10 oder 11

An der Europaschule Gymnasium Westerstede gibt es jedes Jahr relativ viele Schülerinnen und Schüler, die für eine halbes oder ein ganzes Schuljahr eine Schule im Ausland besuchen, um anschließend ihre schulische Laufbahn bei uns fortzusetzen. Wir als Schule unterstützen diese Auslandsaufenthalte sehr und bieten hierzu auch gerne eine individuelle Beratung an. Sprechen Sie uns also gerne und möglichst früh an, wenn Sie solch einen Schritt planen.

Grundsätzlich gilt, dass die beim Schulbesuch im Ausland erbrachten Leistungen in der Regel nicht auf die in der Qualifikationsphase (Jgg. 12 und 13) der gymnasialen Oberstufe zu erbringenden Leistungen anerkannt werden können. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen und bei vorheriger Absprache kann die Schule Unterrichtsleistungen, die z. B. an einer anerkannten deutschen Auslandsschule oder europäischen Schule erbracht worden sind, auf das 1. Schulhalbjahr der Qualifikationsphase anrechnen, wenn der Nachweis der Gleichwertigkeit erbracht ist.


Auslandsaufenthalte für maximal ein halbes Schuljahr

Möchte man für ein halbes Schuljahr ins Ausland gehen, so ist dies jeweils im ersten Halbjahr der Jahrgänge 8 bis 11 möglich. Danach kann man die Schullaufbahn nach Ihrer Rückkehr ohne Verzögerung fortsetzen, wenn der fehlende Unterrichtsstoff im zweiten Halbjahr nachgearbeitet und ganz normal die Versetzung in die nächst höhere Klassenstufe erreichet wird.

Ein Auslandsaufenthalt im zweiten Halbjahr ist in dieser Weise i. d. R. ohne eine Wiederholung des Jahrgangs nicht möglich.


Auslandsaufenthalte für ein ganzes Schuljahr in den Jgg. 9 und 10

Beabsichtigt man nach der Klasse 8 oder 9 für ein ganzes Schuljahr ins Ausland zu gehen, so tritt man in der Regel nach der Rückkehr wieder in den 9. oder 10. Jahrgang ein und legt das Abitur nach 14 Schuljahren ab.

Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, wenn die Versetzungskonferenz auf einem von den Eltern rechtzeitig vor der Versetzungskonferenz zu stellenden Antrag hin aufgrund ihrer guten und sehr guten Leistungen ein Überspringen des nächsthöheren Jahrgangs befürwortet. Dann kann man nach der Rückkehr gleich in die nächsthöhere Klassenstufe übergehen und weiterhin das Abitur nach 13 Jahren ablegen.


Auslandsaufenthalt für ein ganzes Schuljahr im 11. Jahrgang

Ein ganzjähriger Auslandsaufenthalt nach dem Jahrgang 10 ist möglich, wenn

  • der Jahrgang 11 nach der Rückkehr aus dem Ausland wiederholt wird oder
  • die Klassenkonferenz vorher aufgrund nur guter und sehr guter Noten ein Überspringen dieses Jahrgangs befürwortet hat oder wenn
  • im Ausland eine Schule mit gleichwertigem Unterricht regelmäßig besucht wird und zusätzlich die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht mindestens folgender Fächer nachgewiesen wird:
    • in den beiden fortgeführten Fremdsprachen (als Regelfall; den genauen Wortlaut des Erlasses und weitere Details zu den Fremdsprachenauflagen finden Sie in §4 VO-GO mit den EB-VO-GO),
    • in einem Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld,
    • in Mathematik,
    • in einem der Fächer Physik, Chemie oder Biologie.

gez. Kratsch


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