Grundsätze für das schulische Zusammenleben

 Stand: 2011

Präambel

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Schulordnung 2011

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Unsere Schule ist eine soziale Gemeinschaft, in der wir miteinander lernen, arbeiten und leben. Damit dies gelingt, ist es wichtig, dass alle Beteiligten ihre Rechte sowie Pflichten kennen und ihr Verhalten danach ausrichten. Unsere Schulordnung legt auf der Grundlage des niedersächsischen Schulgesetzes für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fest:

  • Wir verpflichten uns zu demokratischem, verantwortungsbewusstem und umweltbewusstem Handeln.
  • Wir üben gegenseitige Toleranz und zeigen Verständnis füreinander sowie für andere Kulturen, Nationalitäten und Religionen.
  • Wir begegnen Angehörigen der Schulgemeinschaft mit Freundlichkeit, Respekt und Fairness.
  • Wir verzichten bei der Bewältigung von Problemen und Konflikten auf jede Form von Gewalt.

Die folgenden Regelungen dienen diesen Anliegen:


Allgemeines

  1. Der Unterricht beginnt und endet für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler pünktlich zu den angegebenen Zeiten. Ist eine Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, informiert die Klassensprecherin oder der Klassensprecher das Sekretariat.
  2. Versäumt ein Schüler oder eine Schülerin den Unterricht, benachrichtigen die Erziehungs- oder Sorgeberechtigten spätestens bis zum dritten Fehltag die Schule. Volljährige Schülerinnen und Schüler informieren selbst oder ebenfalls durch Erziehungs- oder Sorgeberechtigte.
  3. An Tagen, an denen eine Klassenarbeit oder Klausur angesetzt ist, wird die Schule vor dem Unterricht, der Klausur oder dem Klausurtermin über die Nichtteilnahme inKenntnis gesetzt. Nach der Rückkehr in die Schule legen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I umgehend eine schriftliche Entschuldigung eines Erziehungs- oder Sorgeberechtigten bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer vor, aus der die Dauer und der Grund der Abwesenheit hervorgehen. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II führen ein Entschuldigungsheft.
  4. Beurlaubungen einer Schülerin oder eines Schülers bis zu einem Tag erfolgen auf schriftlichen Antrag der Erziehungs- oder Sorgeberechtigten bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer bzw. bei der Tutorin oder dem Tutor. Für eine längere Beurlaubung ist ein formloser Antrag über die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer bzw. über die Tutorin oder den Tutor an den Schulleiter zu richten. Unmittelbar vor Ferien oder im Anschluss daran sind Beurlaubungen nur in besonderen Härtefällen zulässig. Die Entscheidung liegt in diesem Fall beim Schulleiter.
  5. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft halten Unterrichts- und Aufenthaltsräume, die Flure und Toilettenräume sowie das Schulgelände sauber. Die Unterrichtsräume sind ordnungsgemäß zu hinterlassen.
  6. Die Fahrräder werden ausschließlich im vorhandenen Fahrradstand untergestellt. Motorisierte Zweiräder werden ausschließlich im gekennzeichneten Unterstand geparkt. Fluchtwege und Grünflächen sind freizuhalten.
  7. An der Bushaltstelle verhalten sich alle Schülerinnen und Schüler so, dass sie sich und andere Personen nicht gefährden. Die gelbe Linie markiert den Sicherheitsabstand zur Haltestelle und ist erst zu überschreiten, wenn der Bus gehalten hat.
  8. Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind in der Schule und auf dem Schulgelände verboten.


Umgang mit Bild- und Tonaufzeichnungen

Grundsätzlich sind Mobiltelefone sowie Geräte zum Abspielen und Aufzeichnen von Bildern und/oder Tönen so zu verwenden, dass andere dadurch weder gestört noch in ihrem Recht am eigenen Bild eingeschränkt werden.

Folgende Regeln sollen einem verträglichen Miteinander dienen:

  • Sämtliche Mobiltelefone, MP3-Spieler, (Video-)Kameras, Diktiergeräte usw. müssen während des Unterrichts ausgeschaltet und samt Zubehör in der Schultasche verstaut sein. Über Ausnahmen zur Verwendung im Unterricht entscheidet die jeweilige Lehrkraft.
  • Die Aufnahme von Bild- und/oder Tonmaterial ist sowohl in den Pausen als auch im Unterricht grundsätzlich untersagt. Anmerkung: Bei Zustimmung der aufzuzeichnenden Personen kann die Schulleitung oder eine Lehrkraft Aufnahmen im Einzelfall erlauben.
  • Neben jugendgefährdenden und illegal erworbenen Inhalten dürfen auch solche Inhalte nicht gezeigt oder ausgetauscht werden, die geeignet sind, andere Personen in ihren Persönlichkeitsrechten zu verletzen.
  • Für Klassenarbeiten und Klausuren gilt, dass mitgebrachte Mobiltelefone und internetfähige Geräte vor Beginn der Arbeit in ausgeschaltetem Zustand in der Tasche verstaut werden. Werden solche Geräte während einer Klassenarbeit oder Klausur verwendet, so handelt es sich um einen Täuschungsversuch.


Pausenordnung, Rand- und Freistunden

  1. In den Pausen stehen den Schülern das Freigelände, die Pausenhalle, die Mensa, die Cafeteria, das Zentralgebäude sowie das Ostgebäude und das Südgebäude bis zur dritten Ebene zur Verfügung. Alle anderen Bereiche sind in den Pausen gesperrt und nicht zu betreten.
  2. In Freistunden während der Unterrichtzeit halten sich die Schülerinnen und Schüler in der Cafeteria, Mensa oder im Innenhof auf. Um den Unterricht nicht zu stören, sind die Terrassen und Flure vor den Klassenräumen kein Aufenthaltsbereich. Im Innenhof ist Lärm zu vermeiden.
  3. Die Schüler der Jahrgangsstufen 5-10 dürfen das Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen. Diese Regelung gilt auch für die Freistunden mit Ausnahme der Mittagspause. Der direkte Weg zu den Sportstätten darf nicht verlassen werden.
  4. Ballspiele sind nur auf dem Schulhof gegenüber der Krömerei erlaubt.
  5. Das Werfen von Schneebällen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.


Benutzerordnung für die Mensa

  1. Die Mensa kann während der Öffnungszeiten als Aufenthalts- und Stillarbeitsraum genutzt werden, sofern der Mensabetrieb es zulässt. In der Mittagspause wird die Mensa ausschließlich zum Essen genutzt. Anweisungen des Mensapersonals muss unbedingt Folge geleistet werden.
  2. Mitgebrachte Speisen sind in der Mensa zugelassen.
  3. Die Plätze sind ordentlich und sauber zu verlassen.


Benutzerordnung für den Studierbereich

  1. Der Studierbereich ist Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 10-12 jederzeit und ohne besondere Genehmigung zugänglich.
  2. Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-9, die für ein Referat, eine Projektarbeit oder für die Erledigung von Hausaufgaben in Freistunden Zugang zum Studierbereich erhalten möchten, benötigen hierfür einen Benutzerausweis. Dieser gilt nur für eine begrenzte Zeit und wird von dem Fachlehrer oder der Fachlehrerin, im Falle von Freistunden vom Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin ausgestellt. Vordrucke sind bei der Bibliotheksaufsicht erhältlich.
  3. Die Computer der Lerninsel sind für die Textverarbeitung und für eine fach- und themenbezogene Internetrecherche da, nicht aber für Computerspiele. Die Bibliotheksaufsicht ist gehalten, für die sachgemäße Nutzung Sorge zu tragen.
  4. Die Benutzung des Münzkopierers im Eingangsbereich ist für alle Schülerinnen und Schüler möglich.
  5. Den Anweisungen der Bibliotheksaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten. Die Aufsicht ist auch berechtigt, die Personalien von Schülerinnen und Schülern zu erfragen, zu notieren und zu überprüfen.


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